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Unwetterschäden und Versicherung

Mai 30, 2007

Aus gegebenem Anlass (das Wetter wird intensiver und wechselhafter) möchte ich kurz zum Thema “Unwetterschäden und Versicherung” schreiben.

Welche Versicherung leistet bei welchen Schäden?

Die Wohngebäudeversicherung

  • leistet bei Sturmschäden ab Windstärke 8
  • versichert sind Schäden am Gebäude und an Gebäudeteilen, die fest mit dem versicherten Objekt verbunden sind

Die Hausratversicherung

  • reguliert auch Sturmschäden, wenn im geschlossenen Gebäude Hausrat beschädigt wurde

Wenn “Elementarschäden” mitversichert sind, dann leisten Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung auch bei Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung.

Wenn vereinbart werden auch s.g. Überspannungsschäden durch die Hausratversicherung gedeckt. Bei der Hausratversicherung sollte der Versicherungsnehmer bei Abschluß darauf achten, dass Unterversicherungsverzicht gegeben ist.

(Angaben ohne Gewähr)

Geschrieben von Waldemar-Bernard Paterok unter den Kategorien Allgemein, Versicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

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