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Mehrwertsteuer Rückerstattung bei Kauf einer Photovoltaikanlage

November 4, 2009

Was muss ich tun, damit ich die Mehrwertsteuer bei Kauf einer Photovoltaikanlage vom Finanzamt zurückerstattet bekomme?

1. die entsprechenden Formulare vom Finanzamt holen
- das Formular “Umsatzsteuer-Voranmeldung” und ggf. das “Anzeigeformular”

2. nach Schlußrechnung der ausführenden Firma, Formulare ausfüllen und beim Finanzamt, mit der Rechnung einreichen
- unter Ziffer “66″ bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der ausgewiesene Mehrwertsteuer-Betrag eingetragen

Weiterhin zu beachten:

Wenn man noch keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber hat, wird unter Ziffer “81″ der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine “0″ eingetragen. Der Betrag wird dann später, im Zuge der regelmäßigen, monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung aktualisiert.

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Geschrieben von Waldemar-Bernard Paterok unter den Kategorien Einspeisevergütung, aktive Kapitalanlage, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Ziffer "81", Ziffer "66", Photovoltaikanlage, Fotovoltaik

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