Krankenversicherung, Verdopplung des Beitrages…
April 15, 2008
Das Bundesverfassungs-Gericht hat am 11.04.2008 (inhaltlich) folgenden Beschluß veröffentlicht (Az.:1 BvR 2137/06):
seit 2004 haben Rentner auf sonstige Versorgungsbezüge (zum Beispiel aus Betriebsrenten, Leistungen aus Direktversicherungen…) den vollen Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung abzuführen.
Beispiel: bei einer mtl. Rentenleistung von 1.000,00 EUR und einem Beitragssatz von 14,5 Prozent, fließen somit 145,00 EUR mtl. an die GKV des Versicherten. Um diesen Betrag schmälert sich ergo auch der Netto(-Brutto)betrag der (geplanten) zusätzlichen Altersbezüge.
Tipp: GKV-Versicherte die sich durch diese Thematik angesprochen fühlen, sollten sich ernsthaft mit der Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Vielleicht macht ja eine Wechsel in dieselbe auch auf Grund der späteren Versorgungssituation im Alter Sinn…
Geschrieben von Waldemar-Bernard Paterok unter den Kategorien Krankenversicherung, Versicherungsvergleich, News aus der Versicherungswirtschaft
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